Notenbank
Von entscheidender Bedeutung für die geldpolitische Stabilität eines Landes sind die jeweiligen Zentralbanken, oft auch als Notenbanken bezeichnet. Diese Notenbanken sind – wie der Name vermuten lässt – zur Emission von Banknoten berechtigt und können nur für ein bestimmtes Land Zuständigkeit besitzen, aber auch für mehrere Länder gleichzeitig. Letzterer Fall tritt dann ein, wenn sich mehrere Länder einen Währungsraum teilen. Eine Notenbank kann also nationaler und supranationaler Natur sein, zudem kann es sich sowohl um eine private als auch um eine staatliche Institution handeln.
Neben der stabilisierenden Überwachung und Beeinflussung von Geld- und Kreditmarkt durch Festlegung und ständige Überprüfung einer zeitgemäßen Geld- und Währungspolitik zählt die Regelung in- und ausländischer Zahlungsverkehrströme sowie die Erhaltung der Geldwertstabilität nach innen und außen zu den wichtigsten Aufgaben. Große Bedeutung kommt auch der Geldmengensteuerung durch Geldschöpfung und -vernichtung sowie der Wertreservenverwahrung zu (vor allem Gold und Devisen). Zentralbankkonten dienen der Steuerung der Geldflüsse im Interbankengeschäft, generell ist ein funktionierender Zahlungsverkehr als weiteres grundlegendes Ziel zu nennen.
Die verschiedenen genannten Aufgabenbereiche sind vom entsprechenden Währungsraum abhängig und so lässt sich auch feststellen, dass jede Notenbank einen anderen Aufgabenkreis ihr eigen nennt. Auch der Umfang der Befugnisse bei der Finanzmarktaufsicht weist erhebliche Unterschiede auf.


