Optionen und Optionsscheine
Das vertraglich vereinbarte Recht, eine bestimmte Menge eines bestimmten Instrumentes zu einem im vornherein fixierten Preis zu kaufen oder zu verkaufen wird als Option oder Optionsschein bezeichnet. Da es sich lediglich um ein Recht und keine Pflicht handelt spricht man auch von einem bedingten Termingeschäft.
Besteht der Inhalt der Vereinbarung in der Möglichkeit zum Kauf so spricht man von einem Call, beim Recht auf Verkauf von einem Put. Zu unterscheiden sind europäische Optionen (die Einlösung kann nur am Verfallstag erfolgen) und amerikanische Optionen (Einlösung kann zu einem beliebigen Zeitpunkt bis zum Verfallstag erfolgen).
Der Unterschied zwischen den beiden oft als synonym diskutierten Termini Option und Optionsschein besteht darin, dass bei Optionsscheinen immer ein Emittent vorhanden ist (Bank), wogegen Optionen beispielsweise an der EUREX bankenunabhängig gehandelt werden. Während Optionen sich meist durch eine Kontraktgröße von 100 auszeichen (Kauf oder Verkaufsrecht bezogen auf 100 Aktien) kann bei Optionsscheinen auch nur ein Schein gekauft werden, was dann dem Kauf- oder Verkaufsrecht für eine Aktie entspricht.


