Out-of-the-money
Optionsscheine befinden sich “out-of-the-money” wenn im Fall einer Call-Option der Terminkurs kleiner als der Ausübungspreis ist bzw. bei einer Put-Option der Terminkurs größer als der Ausübungspreis ist. Bei Optionsgeschäften europäischer Ausrichtung muss der Marktpreis durch den Terminpreis des Underlyings per Optionsverfalldatum ersetzt werden. Das Optionsgeschäft besitzt keinen inneren Wert sondern lediglich einen Zeitwert.
Nochmals zur Verdeutlichung der Aussagen zum Ende des ersten Abschnittes: Bereits die Ausübung einer At-the-money-Option ist nicht in Betracht zu ziehen, da der Wiederverkauf der bezogenen Aktie zwar keinen Verlust, aber auch keinen Gewinn einbringt und deshalb nicht einmal zur Kostenreduktion beiträgt. In der Praxis würde ein Verlust durch vollkommen unnötige Transaktionskosten entstehen. Von der Ausübung einer Out-of-the-money-Option ist ohnehin abzuraten. Warum sollte es schließlich Sinn machen eine Aktie durch Ausübung einer Option zu einem höheren Preis als dem am Kassamarkt geforderten zu kaufen?


