Sonderziehungsrecht
Beim sog. “Special Drawing Right”, auf deutsch Sonderziehungsrecht (SZR), handelt es sich um eine künstliche Währungseinheit, welche im Jahre 1969 vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführt wurde, aber nicht auf den internationalen Devisenmärkten gehandelt wird. Ursprünglicher Beweggrund für die Schaffung dieser Kunstwährung war die Erweiterung der Liquidität für das internationale Finanzsystem.
Der Wechselkurs eines SZR wird durch einen Währungskorb definiert, zu dem aktuell 0,632 US-Dollar, 0,410 Euro, 0,0903 Pfund Sterling und 18,4 Yen gehören. Vor der Euro-Einführung waren Deutsche Mark und Französischer Franc im Korb enthalten. Das Gewicht einer Währung im Korb richtet sich nach dem Anteil des betreffenden Währungsraumes am Weltexport und die IWF-Mitglieder-Reserven in dieser Währung. Der IWF-Vorstand legt die Währungen und die Gewichtungen alle fünf Jahre neu fest, das nächste Mal 2011. Der aktuelle SZR-Wert wird jeden Tag auf Basis der Umtauschraten der enthaltenen Währungen neu berechnet.
Ein beispielhafter Einsatz von Sonderziehungsrechten: Der Gouverneursrat des IWF stellt einen weltweiten Bedarf an zusätzlicher Liquidität fest und verteilt “Special Drawing Rights” an die Mitgliedsländer. Jedes Land besitzt durch diese Zuteilung ein Guthaben gegenüber dem IWF, mit welchem die Schuldlast gegenüber Gläubigerländern getilgt werden kann, da alle Mitgliedsländer SZR-Zahlungen akzeptieren müssen. Sonderziehungsrechte sind Bestandteil der Währungsreserven eines Landes, innerhalb bestimmter Grenzen können gegen Herausgabe von SZR andere Währungen gekauft werden.


